Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1
Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Leistungen von Frau Annika Schnippering, im Folgenden Frau Schnippering. Entgegenstehende AGB oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, Frau Schnippering hat schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

1.2
Diese Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2. Präsentationen

2.1
Jegliche, auch teilweise Verwendung der von Frau Schnippering mit dem Ziel des Vertragsabschlusses vorgestellten oder überreichten Arbeiten und Leistungen (inkl. Präsentationen), seien sie urheberrechtlich geschützt oder nicht, bedarf der vorherigen Zustimmung von Frau Schnippering. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und für die Verwendung der den Arbeiten und Leistungen von Frau Schnippering zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Werbemaßnahmen des Auftraggebers keine Anwendung gefunden haben.

2.2
In der Annahme eines Präsentationshonorars liegt keine Zustimmung zur Verwendung der Arbeiten und Leistungen von  Frau Schnippering.

2.3
Urheber- und Eigentumsrechte an den von Frau Schnippering im Rahmen der Präsentation vorgelegten Arbeiten verbleiben bei Ihr. Es kann im weiteren Projektverlauf lediglich eine Übertragung der Nutzungsrechte erfolgen.

3. Leistungsumfang, Abwicklung und Aufträge

3.1
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweils beim Vertragsabschluss aktuellen Produkt-bzw. Leistungsbeschreibung. Zusätzliche und/oder nachträgliche Veränderungen der Produkt-/ Leistungsbeschreibungen bedürfen der Schriftform und werden ggf. als Mehraufwand berechnet.

3.2
Von Frau Schnippering übermittelte Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.
3.3
Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Negative, Modelle, Originalillustrationen, „offene“ Layoutdaten, Photoshop-Ebenenmontagen u.ä.), welche Frau Schnippering erstellt oder erstellen lässt, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben Eigentum von Frau Schnippering. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Zur Aufbewahrung ist Frau Schnippering nicht verpflichtet.

4. Auftragserteilung an Dritte

4.1
Frau Schnippering ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.

4.2
Frau Schnippering ist berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, an deren Erstellung Frau Schnippering vertragsgemäß mitgewirkt hat, im Namen des Auftraggebers unter Beachtung der Ziffer 3.3  zu erteilen.

4.3
Aufträge an Werbeträger erteilt Frau Schnippering in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Werden Mengenrabatte oder Malstaffeln in Anspruch genommen, erhält der Auftraggeber bei Nichterfüllung der Rabatt- oder Staffelvoraussetzungen eine Nachbelastung, die sofort fällig wird.

4.4
Für mangelhafte Leistung der Werbeträger haftet Frau Schnippering nicht. Frau Schnippering verpflichtet sich allerdings, dem Auftraggeber im Falle einer mangelhaften Leistung zum Ersatz für den Gewährleistungsausschluss ihre Gewährleistungsansprüche gegen den Werbeträger abzutreten.

5. Lieferung, Lieferfristen

5.1
Die Lieferverpflichtungen von Frau Schnippering sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen von  Frau Schnippering zur Versendung gebracht sind.

5.2
Lieferfristen und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben, Bereitstellung von Informationen, Erstellung von Leistungskatalogen/ Pflichtenheften) ordnungsgemäß erfüllt hat und die Termine von Frau Schnippering schriftlich bestätigt worden sind.

5.3
Von Frau Schnippering zur Verfügung gestellte Vorlagen und Entwürfe sind nach Farbe, Bild-, Strich oder Tongestaltung erst dann verbindlich, wenn ihre entsprechende Realisierungsmöglichkeit schriftlich von Frau Schnippering bestätigt worden ist.

5.4
Gerät Frau Schnippering mit ihren Leistungen in Verzug, so ist zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden.

5.5
Die Lieferfrist verlängert sich bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Machtbereiches von Frau Schnippering liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Frau Schnippering wird Beginn und Ende derartiger Hindernisse dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen.

5.6
Wettbewerbsrechtliche Überprüfungen sind nur dann Aufgabe von Frau Schnippering, wenn dies ausdrücklich vereinbart und schriftlich als Auftrag fixiert ist.

5.7
Lieferungen erfolgen frei Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherungen und sonstige Versandkosten nicht ein.

6. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug

6.1
Vereinbarte Preise sind Netto-Preise, zu denen die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzukommt. Künstlersozialabgabe, Zölle oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben werden an den Auftraggeber weiterberechnet.

6.2
Bei Werbemittlung sind die jeweils gültigen Listenpreise der Werbeträger am Erscheinungstag verbindlich.

 

6.3
Rechnungen von Frau Schnippering sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Mögliche Zahlungswege sind Einzugsermächtigung, Vorauskasse oder mit vorheriger Abstimmung die Überweisung nach Rechnung.

6.4
Frau Schnippering kann Verzugszinsen berechnen. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn Frau Schnippering eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder wenn der Besteller eine geringere Belastung nachweist.

6.5
Für jede nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift hat der Auftraggeber Frau Schnippering die entstandenen Kosten im vollem Umfang zu ersetzen. Frau Schnippering kann ohne Schadens- bzw. Aufwandsdarlegung eine Kostenpauschale in Höhe des eigenen Aufwands verlangen. Wurde vom Auftraggeber eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt, verpflichtet sich dieser, Frau Schnippering jede Änderung seiner Bankverbindung sofort mitzuteilen.

6.6
Ist der Besteller Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von Frau Schnippering nicht anerkannten Gegenansprüche des Bestellers nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen.

6.7
Bei länger andauernden Projekten behält Frau Schnippering sich die Erstellung von Teilrechnungen vor; mit diesen sollen die bisher erbrachten Leistungen abgegrenzt werden.

 

6.8
Frau Schnippering behält sich bei Dauerschuldverhältnissen eine Änderung der Preise vor, die mit angemessener Frist angekündigt werden.

6.9
Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen von Frau Schnippering sind sofort nach Rechnungserhalt, aber spätestens jedoch 2 Wochen nach Abrechnungs- oder Rechnungsdatum, ohne dass hierdurch jedoch die Fälligkeit berührt wird, zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.

6.10
Im Falle des Zahlungsverzuges mit einem nicht unerheblichen Teil des Rechnungsbetrages oder der Gefährdung der Zahlungsforderung von Frau Schnippering, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass ein Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des anderen Teils gefährdet wird i.S.d. §321 BGB ist Frau Schnippering berechtigt, sämtliche Forderungen sofort fällig zu stellen.

6.11
Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt Frau Schnippering vorbehalten.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1
Frau Schnippering behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Zahlung vor.

 

7.2
Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Frau Schnippering zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Auftraggeber zur restlosen Herausgabe verpflichtet.

 

8. Stornierungskosten, Kündigung des Vertrags

8.1
Tritt der Auftraggeber unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann Frau Schnippering unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

 

8.2
Von der Beendigung des Vertragsverhältnisses über eine Leistung bleiben alle übrigen Vertragsverhältnisse zwischen den Vertragspartnern unberührt.

 

9. Nutzungsrechte

9.1
Original-/Basisdaten wie z. B. Negative, „offene“ Layoutdaten, Originalillustrationen, Photoshop-Ebenenmontagen etc. gehören grundsätzlich nicht zum Leistungsumfang bzw. zur Übertragung der Nutzungsrechte, sondern bleiben Eigentum von Frau Schnippering. Falls nicht ausdrücklich anders definiert, gehören zum Leistungsumfang ausschließlich die Nutzungsrechte am Ergebnis (z.B. gedruckter Flyer, Anzeige, Website etc.) sowie ggf. druckfertige PDF-Dateien.

 

9.2
Frau Schnippering wird dem Besteller mit Ausgleich sämtlicher den Auftrag betreffende Rechnungen alle für die Verwendung ihrer Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist. Im Zweifel erfüllt Frau Schnippering ihre Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befristet für die Zeit der Einsatzdauer des Werbemittels. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung und Veränderung, bedarf der Zustimmung von Frau Schnippering.

9.3
Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht voll bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei Frau Schnippering.

9.4
Bei gegebenenfalls durch den Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen und Daten haftet dieser allein, wenn durch die Verwendung Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber hat Frau Schnippering von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

10. Gewährleistung

10.1
Von Frau Schnippering gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers.

10.2
Die Gewährleistungspflicht von Frau Schnippering ist auf die Nachbesserung eines Fehlers innerhalb einer angemessenen Frist beschränkt.

11. Haftungsbeschränkung

11.1
Frau Schnippering ist grundsätzlich Auftragnehmer für die Konzeption, Organisation, Gestaltung und Realisation von Werbemaßnahmen im Namen des Auftraggebers. Frau Schnippering übernimmt ausdrücklich keine Haftung für falsche oder wettbewerbswidrige Inhalte, nicht branchennormkonforme Produktinformationen und die Abbildung/Nennung urheberrechtlich geschützter Motive oder Namen. Für mögliche, im Rahmen der verschiedenen Kommunikationsmaßnahmen geltend gemachte Ansprüche Dritter z.B. in Form von Abmahnungen, Schadensersatzforderungen etc. an Frau Schnippering, haftet der Auftraggeber.

11.2
Alle konsumrelevanten, politischen, wirtschaftlichen oder religiösen Text- und Bildaussagen, Angebote, Vergleiche, Namen, Marken sowie die Nennung von Datumsangaben, Fristen oder Preisen in den zu verbreitenden Medien geschehen im Namen und in der Verantwortung des Auftraggebers.

11.3
Frau Schnippering haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar insbesondere nicht für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.

11.4
Ist ein schadensverursachendes Ereignis auf Übertragungswegen eines Dritt-Carriers eingetreten, so tritt Frau Schnippering alle daraus resultierenden Ansprüche frei werdend an den Auftraggeber ab.

11.5
Leistungserbringungs- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Frau Schnippering die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste von Dritt-Carriern, auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern von Frau Schnippering oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern bzw. bei den von Frau Schnippering autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern eintreten hat Frau Schnippering auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Diese berechtigen Frau Schnippering, ggf. die Leistung um die Dauer der Verzögerung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben. Ansonsten liegt ein Fall der Unmöglichkeit vor.

11.6
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass aufgrund von Wartungs-, Umstrukturierungs- oder sonstigen Arbeiten an technischen Einrichtungen, der Leistungsumfang kurzfristig und vorübergehend beschränkt oder nicht verfügbar sein kann. Frau Schnippering ist, soweit möglich, bemüht, kann dies aber nicht zusichern, derartige Leistungseinschränkungen in dem Zeitpunkt durchzuführen, in dem aufgrund von Erfahrungswerten die Leistung regelmäßig nicht stark in Anspruch genommen wird.